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Hausverkauf bei Scheidung:

Was muss man beachten?

Die wichtigsten Infos:

  • Wenn es keinen Ehevertrag gibt, gilt automatisch eine Zugewinngemeinschaft nach der Heirat.
  • Ohne anderslautende Vereinbarungen besitzen beide Partner je 50 Prozent des gemeinsamen Hauses.
  • Wenn es während der Trennungszeit zu Uneinigkeiten kommt, kann eine Teilungsversteigerung stattfinden.
  • Das Haus kann entweder verkauft werden oder einer der Partner wird ausgezahlt.
  • Wenn Sie keinen Ehevertrag haben, können Sie im Nachhinein eine Scheidungsfolgenvereinbarung treffen.
  • Auch nach der Trennung tragen beide Partner gemeinsam die Verbindlichkeiten.
  • Vor dem Verkauf sollte eine Immobilienbewertung erfolgen.
  • Sie können Ihr Haus auch schon während des Trennungsjahres zum Verkauf anbieten.
  • Eine Zwangsversteigerung erfolgt in der Regel weit unter dem eigentlichen Verkehrswert des Hauses.
  • Sie können beim Scheidungsantrag das Haus an gemeinsame Kinder vererben.
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Gemäß dem Statistischen Bundesamt wurden im Jahr 2019 in Deutschland 416.300 Ehen geschlossen, während 148.066 Ehen geschieden wurden. Die durchschnittliche Dauer bis zur Scheidung betrug 15 Jahre*. Wenn ein Haus im gemeinsamen Besitz des Scheidungspaares ist, müssen sie sich mit Fragen wie diesen auseinandersetzen: Soll das gemeinsame Zuhause verkauft oder einer der Partner ausgezahlt werden? Was passiert mit den möglichen Belastungen des Hauses? Ist es sinnvoll, das Haus bereits im Trennungsjahr zu verkaufen? In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen zum Hausverkauf bei einer Scheidung.

Wem gehört das Haus bei einer Scheidung?

Im Falle einer Scheidung gehört das Haus immer der Person, die als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Falls beide Ehepartner im Grundbuch eingetragen sind, gehört es beiden Personen nach der Scheidung. Wenn jedoch nur eine Person als Eigentümer im Grundbuch steht, gehört dieser Person das Haus nach der Scheidung als Alleineigentum.

Normalerweise entsteht nach der Heirat eine Zugewinngemeinschaft, sofern das Paar keinen Ehevertrag hat. Das bedeutet, dass das Vermögen der einzelnen Ehepartner während der Ehe getrennt bleibt. Nur das während der Ehe erworbene gemeinsame Vermögen, einschließlich der Vermögenswerte, wird im Falle einer Trennung aufgeteilt, um den Zugewinn auszugleichen. Bei einer gemeinsam erworbenen Immobilie gehören beiden Partnern 50 Prozent des Hauses oder der Wohnung (auch Ehewohnung genannt), sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Der Zugewinnausgleich ist ein reiner Geldzahlungsanspruch. Vermögenswerte wie gemeinsame Immobilien sind schwer aufzuteilen und stellen oft einen komplizierten Faktor beim Zugewinnausgleich dar. Um Streitigkeiten zu vermeiden, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie z.B. die Auszahlung eines Partners oder eine Übertragung des Objekts auf die gemeinsamen Kinder. Die beste Option ist jedoch, das gemeinsame Haus zu verkaufen, da sich der Verkaufserlös leicht aufteilen lässt. Es ist wichtig, dass sich die Ehepartner in jedem Fall darüber einig sind, wie sie nach der Trennung mit den gemeinsamen Vermögenswerten umgehen wollen, da andernfalls erhebliche finanzielle Verluste drohen.

Alleineigentümer einer Immobilie

Wenn jemand als alleiniger Eigentümer einer Immobilie im Grundbuch eingetragen ist, bleibt er auch im Falle einer Scheidung Alleineigentümer. Allerdings muss der Alleineigentümer bis zur rechtskräftigen Scheidung die Zustimmung seines Ehepartners einholen, wenn er die Immobilie verkaufen möchte.

Warum sollte ich den Wert meiner Immobilie vor der Scheidung ermitteln?

Vor der Scheidung den Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln, kann Ihnen helfen, eine Entscheidung darüber zu treffen, ob Sie das Haus verkaufen oder behalten möchten. Ein Experte kann anhand verschiedener Faktoren wie Lage und Zustand des Objekts den aktuellen Immobilienwert bestimmen. Eine Immobilienbewertung kann somit als Grundlage für die Entscheidung dienen, ob einer der Partner ausgezahlt werden soll oder ob das Haus verkauft werden soll.

Sollten Uneinigkeiten zwischen den Ehepartnern auftreten, kann ein Immobilienmakler als Vermittler agieren.

Was kostet eine Scheidung mit Haus?

Die Kosten einer Scheidung hängen vom Streitwert ab. Je weniger Streitpunkte es zwischen den Ehepartnern gibt, desto günstiger ist in der Regel auch die Scheidung. Der Streitwert ergibt sich aus verschiedenen Faktoren, wie dem Nettoeinkommen der Ehepartner, der Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder, dem Vermögen und dem Versorgungsausgleich (sofern nicht notariell ausgeschlossen).

Wie regelt ein Ehevertrag die Vermögensaufteilung?

Es mag für frisch verheiratete Paare wenig romantisch sein, sich vor oder kurz nach der Hochzeit mit finanziellen Fragen auseinandersetzen zu müssen. Dennoch kann ein Ehevertrag den Prozess einer Scheidung erheblich erleichtern. Mit einem Ehevertrag wird genau festgelegt, was im Falle einer Trennung mit den einzelnen Vermögenswerten geschieht. In einem Ehevertrag können Ehepartner individuelle Vereinbarungen zur Vermögensaufteilung, zu Unterhaltszahlungen und zur Altersvorsorge treffen, die von gesetzlichen Regelungen abweichen können.

Selbst wenn die Immobilie vor der Hochzeit erworben oder gebaut wurde, ist die Rechtslage klar. Die Zugewinngemeinschaft beginnt erst am Tag der Hochzeit, sodass das Vermögen, das vorher erworben wurde, bei einer Scheidung keine Rolle spielt. Ein Ehevertrag bietet daher eine gute Möglichkeit, einen anderen Güterstand als die Zugewinngemeinschaft zu vereinbaren.

Ein bereits geschlossener Ehevertrag kann auch nachträglich an die aktuellen Lebensumstände angepasst werden, insbesondere wenn er vor vielen Jahren abgeschlossen wurde.

Scheidungsfolgenvereinbarung

Wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde, besteht die Möglichkeit, eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen. Eine solche Vereinbarung kann auch nachträglich bei einer Scheidung getroffen werden und enthält Festlegungen zu Themen wie:

  • Unterhaltsberechnung des Ehegatten
  • Unterhaltsberechnung von gemeinsamen Kindern
  • der Zugewinnausgleich
  • Fragen bezüglich des Haushalts beziehungsweise der ehelichen Immobilie
  • der Versorgungsausgleich

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann das gerichtliche Scheidungsverfahren vereinfachen. Um wirksam zu sein, muss sie beim Scheidungstermin vom Gericht protokolliert und gegebenenfalls durch einen Notar beurkundet werden.

Was passiert bei einer Trennung mit dem gemeinsamen Haus?

Eine Scheidung kann verschiedene Optionen für den Umgang mit einer gemeinsamen Immobilie bieten. Es besteht die Möglichkeit, dass einer der Ehepartner ausbezahlt wird oder dass das Haus gemeinsam verkauft wird. Eine Realteilung oder gemeinsames Wohnrecht sind auch mögliche Alternativen. Oft wird die Immobilie auch auf die gemeinsamen Kinder überschrieben oder vermietet. Im Gegensatz zu gemeinsamem Vermögen ist es schwieriger, gemeinsames Wohneigentum aufzuteilen. Daher ist es wichtig, frühzeitig zu überlegen, wie im Falle einer Scheidung mit der gemeinsamen Immobilie umgegangen werden soll. In diesem Artikel werden verschiedene Möglichkeiten vorgestellt.

a) Auszahlung eines Ehepartners

Eine Möglichkeit, wenn einer der Partner nach einer Trennung weiterhin in der gemeinsamen Immobilie wohnen möchte, ist eine Ausgleichszahlung. Hierbei überträgt einer der Ehepartner seinen Anteil an der Immobilie auf den anderen und erhält im Gegenzug eine entsprechende Ausgleichszahlung. Um diese Übertragung wirksam zu machen, muss die Erklärung vor einem Notar erfolgen, während beide Parteien anwesend sind. Dabei ist es wichtig, den ausgezahlten Partner aus dem Grundbuch zu streichen und eventuelle gemeinsame Hausdarlehen zu berücksichtigen. Nach der Übertragung kann der neue Eigentümer das Haus selbst nutzen oder es verkaufen.

Beispiel: Auszahlung eines Ehepartners

  • Der Verkehrswert der gemeinsamen Immobilie beträgt laut einem Immobilienmakler oder Gutachter 300.000 Euro. Beiden Partnern steht ein Anteil von jeweils 150.000 Euro zu.
  • Ein Ehepartner möchte nicht mehr in der Immobilie wohnen (verzichtet somit auf seinen Hausanteil, es kommt zur Anteilsübertragung) und bietet dem anderen an, ihn auszuzahlen.
  • Nimmt der Andere das Angebot an, so schuldet er seinem Ehepartner einen Geldbetrag in Höhe von 150.000 Euro.

Die Summe wird nun in die allgemeine Vermögensaufstellung einbezogen. Wenn Ihr ehemaliger Partner beispielsweise das gemeinsam angeschaffte Auto oder eine Mietwohnung übernimmt, wird Ihre verbleibende Schuld entsprechend reduziert.

Die tatsächliche Schuldenhöhe zwischen den Ehepartnern kann auch im Rahmen des Zugewinnausgleichs ermittelt werden:

  1. Zunächst werden die Anfangsvermögen beider Partner getrennt aufgelistet.
  2. Das Endvermögen beider Ehepartner wird ermittelt.
  3. Die Differenz ist der individuelle Zugewinn, den jeder Partner während der Ehe erzielt hat.
  4. Da beide Eheleute während der Ehe in einer Zugewinngemeinschaft leben, werden die beiden Zugewinne voneinander abgezogen.
  5. Der verbleibende Überschuss wird durch zwei geteilt.
  6. Wenn ein Ehepartner einen höheren Zugewinn als der andere erzielt hat, hat der Ehepartner mit dem geringeren Zugewinn Anspruch auf Zugewinnausgleich.

Beispielrechnung Zugewinnausgleich

Ehepartner 2 müsste bei der Scheidung Ehepartner 1 einen Zugewinnausgleich in Höhe von 2.500 Euro zahlen.

b) Gemeinsamer Verkauf

Eine mögliche Option, um den gemeinsamen Immobilienbesitz nach der Trennung zu regeln, ist der Verkauf des Hauses oder der Wohnung und die gleichmäßige Aufteilung des Verkaufserlöses zwischen den ehemaligen Partnern. Es empfiehlt sich, sich umfassend von einem Immobilienexperten beraten zu lassen, um mögliche Schwierigkeiten beim Verkauf zu vermeiden. Wenn Sie beabsichtigen, den Kredit für die Immobilie mit dem Verkaufserlös vorzeitig zurückzuzahlen, sollten Sie im Voraus mit Ihrer Bank klären, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird. Die Höhe dieser Entschädigung hängt von der offenen Restschuld ab.

Restschuld

In der Regel werden Immobiliendarlehen über einen längeren Zeitraum zurückgezahlt, wobei die Zinsbindung oft nur 10 oder 15 Jahre dauert. Wenn nach Ablauf der Zinsbindung noch eine Restschuld übrig bleibt, ist es notwendig, eine Anschlussfinanzierung mit der Bank zu vereinbaren, um diese vollständig zu tilgen.

c) Realteilung nach Scheidung

Die Realteilung ist in der Praxis selten und erfolgt durch den Umbau des gemeinsamen Hauses in zwei Wohneinheiten. Die geschiedenen Ehepartner können dann in demselben Haus wohnen bleiben oder ihre Teile unabhängig voneinander verkaufen oder vermieten. Die Eignung der Immobilie für diesen Umbau muss jedoch geprüft werden, und es muss das Interesse beider Ehepartner bestehen, in demselben Haus zu wohnen. Der Umbau von Eigentumswohnungen als Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist schwierig und erfordert die Zustimmung aller Eigentümer.

d) Gemeinsames Wohnrecht

Wenn beide Ehepartner zu gleichen Teilen Eigentümer des Hauses sind und gerne zusammen wohnen bleiben möchten, kann eine Vereinbarung zur Teilung des Hauses getroffen werden. Eine Möglichkeit besteht darin, dass jeder Partner eine Etage des mehrstöckigen Wohnobjekts erhält, wobei beiden Parteien ein Wohnrecht eingeräumt wird. Diese Regelung sollte in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden, wie zum Beispiel im Ehevertrag oder in einer nachträglichen Scheidungsfolgenvereinbarung.

Alternativ können die geschiedenen Ehepartner die Immobilie an ihre gemeinsamen Kinder übertragen, wenn sie ein gutes Verhältnis zueinander haben und das Haus einen besonderen emotionalen Wert hat. Wenn das Kind noch minderjährig ist, ist die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass einer der Ehepartner seinen Eigentumsanteil dem gemeinsamen Kind schenkt, was nur bei Einigkeit beider Ehegatten bzw. Eigentümer erfolgen kann.

e) Übertragung auf gemeinsame Kinder

Wenn die ehemaligen Ehepartner ein gutes Verhältnis zueinander haben, können sie die gemeinsame Immobilie vermieten, um die laufenden Immobilienkredite mit Hilfe der Mieteinnahmen zu tilgen und eine Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden. Wenn sie sich nicht auf den Hausverkauf oder die Ausgleichszahlung einigen können, kann es zur Teilungsversteigerung kommen, die von einem der Ehepartner beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden kann.

Wenn das Kind noch nicht volljährig ist, muss das Vormundschaftsgericht seine Zustimmung zur Übertragung des Eigentums auf das Kind geben. Es ist wichtig zu bedenken, dass die Übertragung des Eigentums und die damit verbundene Verantwortung für das Kind eine große zukünftige Belastung darstellen können. Es fallen Grundsteuern und Unterhaltskosten für das Haus an und das Kind muss auch sämtliche Eigentümerpflichten, einschließlich Verkehrssicherungspflichten, übernehmen. Bevor eine solche Entscheidung getroffen wird, sollten beide Ehepartner sorgfältig darüber nachdenken.

Eine alternative Möglichkeit besteht darin, dass einer der Ehepartner seinen Anteil am Eigentum dem gemeinsamen Kind schenkt. Hierfür benötigt man neben der Zustimmung des Vormundschaftsgerichts auch die Zustimmung des anderen Ehepartners. Eine solche Schenkung ist nur möglich, wenn beide Ehepartner bzw. Eigentümer einverstanden sind.

f) Haus oder Wohnung vermieten

Wenn die geschiedenen Ehepartner eine gute Beziehung zueinander pflegen, kann die gemeinsame Immobilie nach der Scheidung vermietet werden. Diese Option hat den Vorteil, dass laufende Immobilienkredite mit Hilfe der Mieteinnahmen getilgt werden können und keine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank gezahlt werden muss. Wenn die Mieteinnahmen höher als die Kreditrate sind, können die verbleibenden Einnahmen zwischen den beiden Partnern aufgeteilt werden. Allerdings ist es wichtig, dass die getrennten Eheleute gemeinsam Entscheidungen treffen und sich einig über die Verwaltung der Immobilie sind.

g) Teilungsversteigerung

Falls es Ihnen nicht möglich ist, sich auf den Verkauf des Hauses oder eine Ausgleichszahlung zu einigen, gibt es die Möglichkeit einer Teilungsversteigerung. Einer der Ehegatten kann beim zuständigen Amtsgericht eine solche Versteigerung beantragen, unabhängig von seinem Anteil an der Immobilie. Der andere Miteigentümer wird vom Gericht darüber informiert und hat dann zwei Wochen Zeit, Einspruch gegen die Teilungsversteigerung einzulegen.

Bei einer Teilungsversteigerung wird das Haus öffentlich versteigert. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag, auch wenn es unter dem Verkehrswert des Hauses liegt. Eine solche Versteigerung hat in der Regel finanzielle Nachteile, da die Erlöse oft unter dem tatsächlichen Wert liegen und auch Gerichts- und Sachverständigenkosten abgezogen werden. Der verbleibende Betrag wird unter den Eigentümern aufgeteilt. Es ist wichtig zu bedenken, dass eine Teilungsversteigerung ein riskanter Weg ist und deshalb nur als letzte Option in Betracht gezogen werden sollte.

Wie berechne ich die Auszahlung an meinen Ex-Partner?

Bei Scheidungen in Deutschland ist es üblich, die gemeinsame Immobilie zu verkaufen und den Erlös zwischen beiden Ehepartnern aufzuteilen. Eine Alternative dazu ist der Verkauf des Hauses vor der Scheidung, da auf diese Weise der Zugewinnausgleich bereits vor der Scheidung berechnet werden kann und dadurch Zeit und Geld eingespart werden können. In der Regel ist ein einvernehmlicher Verkauf des Hauses die profitablere Lösung im Vergleich zu einer Teilungsversteigerung.

Was passiert bei einer Scheidung mit dem Hauskredit?

Im Falle einer Scheidung und einer noch bestehenden Immobilienfinanzierung gibt es drei Optionen für die Tilgung des laufenden Hauskredits. Einer der Partner übernimmt den Kredit alleine, beide Partner zahlen den Kredit vorzeitig ab oder der Kredit wird weiterhin gemeinsam getilgt. Die Entscheidung hängt oft davon ab, wer die Immobilie behält und welche anderen Kredite und Vereinbarungen bestehen.

In der Regel wird das gemeinsame Haus auch über einen gemeinsamen Kredit finanziert. Nach der Scheidung müssen Sie das Darlehen weiterhin zusammen tilgen. Wenn es zu Streitigkeiten kommt und einer der Ehepartner seinen Anteil nicht zahlt, kann die Bank ihre Ansprüche gegenüber beiden Kreditnehmern geltend machen. Wenn dann immer noch keine Zahlung erfolgt oder geleistet werden kann, hat die Bank das Recht, das Objekt zwangsweise zu versteigern. Dadurch werden zwar die meisten Schulden beglichen, jedoch führt die Zwangsversteigerung zu einem erheblich niedrigeren Erlös als ein Verkauf auf dem freien Markt.

Wenn sich einer der Partner bereit erklärt, auf seinen Eigentumsanteil zu verzichten, ist es wichtig, auf eine Entschädigungszahlung, die Streichung des Partners aus dem Grundbuch und ein eventuell gemeinsames Hausdarlehen zu achten. Zudem sollte eine Übertragung mit dem Kreditgeber im Voraus abgestimmt werden. Nachdem die Übertragung des Hauses auf den zukünftigen und alleinigen Hausbesitzer erfolgt ist, fallen die Kosten für Strom und Wasser sowie die Tilgung der finanziellen Verpflichtungen nur noch auf ihn allein. Wenn der Partner, der seinen Verzicht erklärt hat, sich dennoch an der Tilgung der Hauskredite beteiligt, können die geleisteten Zahlungen auf einen Trennungsunterhalt angerechnet werden.

Trennungsunterhalt

Während der Trennungszeit oder des Trennungsjahres wird der Trennungsunterhalt an den Ehepartner mit dem geringeren Einkommen gezahlt, um ihm oder ihr zu ermöglichen, den Lebensstandard der Ehe aufrechtzuerhalten. Sobald die Scheidung rechtskräftig ist, endet der Anspruch auf Trennungsunterhalt.

Was passiert mit dem Bausparvertrag?

Es ist wichtig, auch einen Bausparvertrag bei einer Scheidung zu berücksichtigen. Wenn der Vertrag auf beide Ehegatten als Inhaber lautet, wird das eingezahlte Vermögen gerecht zwischen ihnen aufgeteilt. Das gilt auch, wenn nur ein Ehepartner als Inhaber des Vertrags genannt ist, aber der andere Partner das Geld eingezahlt hat oder es von einem gemeinsamen Konto stammt. Wenn der Bausparvertrag für eine gemeinsame Baufinanzierung abgeschlossen wurde, wird das Vermögen ebenfalls proportional verteilt. Beachten Sie jedoch den Stand des Vertrags, wenn Sie eine Kündigung erwägen. Bei einer Kündigung in der Ansparphase fällt oft eine Entschädigung an die Bank an.

Welche steuerlichen Regelungen sind zu beachten?

Entscheiden Sie sich nach der Trennung dafür, die Wohnung oder das Haus vollständig zu übernehmen, zahlen Sie dem anderen Ehepartner die angesprochene Abfindung. Im Gegenzug erhalten Sie im Rahmen der Eigentumsübertragung die andere Hälfte der Immobilie. Hierbei sollten Sie wiederum zwei steuerliche Aspekte berücksichtigen:

  • Grunderwerbsteuer:
    Sofern die Übertragung in einem direkten zeitlichen Zusammenhang mit der Scheidung steht, müssen Sie keine Grunderwerbsteuer zahlen. Sie sollten jedoch sicherstellen, dass dieser Zusammenhang tatsächlich gegeben ist, um die Steuer zu sparen, die schnell mehrere tausend Euro betragen kann.
  • Spekulationssteuer:
    Bei der Übertragung der Anteile kann unter bestimmten Umständen die Spekulationssteuer anfallen. Diese richtet sich nach dem Veräußerungsgewinn der Immobilie und entspricht Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Sie müssen diese Steuer nicht zahlen, wenn Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren zu Wohnzwecken selbst genutzt haben.

Weitere Hinweise und Tipps, wie Sie bei einem Hausverkauf Steuern sparen können, finden Sie in unserem weiterführenden Ratgeber-Artikel.

Ist ein Immobilienverkauf im Trennungsjahr der Scheidung sinnvoll?

Im Falle einer Trennung ziehen die meisten Ehepaare vorerst eine räumliche Trennung in Betracht. Dies bedeutet, dass einer der Ehepartner die gemeinsame Immobilie verlassen muss. Falls der ausgezogene Partner innerhalb von sechs Monaten nach dem Auszug keine ernsthaften Absichten äußert, wieder zurückzukehren, geht der Gesetzgeber davon aus, dass der ausgezogene Partner dem verbleibenden Ehepartner das alleinige Nutzungsrecht überlassen hat.

Da der Partner, der in der Immobilie verbleibt, nun einen Wohnvorteil hat, steht dem ausgezogenen Ehepartner ein Entgelt für die Überlassung zu. Die Berechnung des Wohnvorteils erfolgt anhand des ortsüblichen Mietspiegels, woraus der Mietwert abgeleitet wird. Der verbleibende Ehepartner kann diesen Vorteil als Nutzungsentschädigung direkt an den anderen Ehegatten zahlen oder der Wohnvorteil wird im Rahmen möglicher Unterhaltsforderungen berücksichtigt.

Beispielrechnung Wohnvorteil:

Eine Ehefrau bleibt nach der Trennung im Haus wohnen. Der Wohnwert beträgt laut Mietspiegel 700 Euro. Sie verdient monatlich 1.500 Euro netto. Somit erhöht sich ihr Nettoeinkommen, welches der Unterhaltsberechnung zugrunde liegt, auf 2.200 Euro.

Falls Sie gemeinsam beschließen, das Haus oder die Wohnung nach dem Scheidungsantrag oder noch im Trennungsjahr zu verkaufen, sollte dies möglichst schnell geschehen. Bereits vor Ablauf des Trennungsjahres können Sie nach potenziellen Käufern suchen. Dies gilt auch, wenn das Haus für den verbleibenden Ehepartner zu groß ist, die Kosten für die Hausinstandhaltung zu hoch sind oder das Geld für einen anstehenden Zugewinnausgleich rechtzeitig beschafft werden muss.

Der Vorteil: Wenn Sie beim Verkauf der Immobilie keinen Zeitdruck haben, fällt der Verkaufspreis in der Regel höher aus als bei einem Verkauf unter Zeitdruck.

Fazit

Eine Scheidung kann für viele Menschen eine sehr emotionale Angelegenheit sein. Wenn es um gemeinsames Wohneigentum geht, können Uneinigkeiten zwischen den ehemaligen Ehepartnern zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. Es ist daher von großer Bedeutung, einvernehmliche Lösungen für die Vermögens- und Güterteilung zu finden. Ein Ehevertrag kann späteren Aufteilungen erheblich erleichtern. Ohne einen solchen Vertrag werden Ehepartner zu einer Zugewinngemeinschaft und die während der Ehe erworbenen Vermögenswerte müssen im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden. Wenn ein Haus im gemeinsamen Besitz des Paares ist, stellt die Aufteilung im Falle einer Scheidung eine besondere Herausforderung dar.

Wenn sich die Ehepartner einig sind, können sie zwischen dem gemeinsamen Verkauf der Immobilie, einer Realteilung, einem gemeinsamen Wohnrecht oder der Vermietung des Hauses wählen. Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, besteht auch die Möglichkeit, die Immobilie vorzeitig an diese zu vererben. Wenn es Uneinigkeit zwischen den ehemaligen Ehegatten gibt, kann es zu einer Teilungsversteigerung kommen, bei der das Haus oft unter Wert verkauft wird. Ein Experte kann Sie sowohl darüber beraten, wie die Aufteilung und Auszahlung erfolgen können, als auch als Vermittler dienen. Dies kann die Situation meist deutlich entschärfen.

Welche Möglichkeit im Falle einer Scheidung für Sie am besten geeignet ist, hängt von Ihren individuellen Umständen ab. Um einen Neuanfang zu starten, bietet es sich jedoch an, die gemeinsame Immobilie zu verkaufen und das erzielte Kapital dafür zu nutzen.

Eine professionelle Beratung kann Ihnen als Eigentümer bei wichtigen Entscheidungen bezüglich gemeinsamer Immobilien helfen. Wenn Sie Interesse an einer kostenlosen Beratung durch A. Hörner Immobilien haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

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Unsere Ratschläge für den Verkauf eines Hauses während einer Scheidung:

  • Bestimmen Sie, welchem Ehepartner was beim Hausverkauf zusteht.
  • Ein Ehevertrag kann Informationen über die Aufteilung des Vermögens liefern.
  • Ermitteln Sie den Wert der Immobilie vor einer Entscheidung.
  • Entscheiden Sie, was mit dem Haus während der Scheidung geschehen soll.
  • Kalkulieren Sie die Auszahlung an Ihren ehemaligen Partner.
  • Setzen Sie Zahlungen für Kredite und Schulden fort.
  • Berücksichtigen Sie auch den Bausparvertrag.
  • Achten Sie auf die geltenden Steuervorschriften.
  • Verkaufen Sie das Haus während der Trennungszeit.

Disclaimer

Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in unserem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen. Bei Bedarf empfehlen wir gerne einen geeigneten Rechtsanwalt.

Gemeinsame Wohnung und Scheidung?
So gehen Sie optimal vor

Eine Scheidung ist emotional und organisatorisch herausfordernd, insbesondere wenn es um gemeinsames Eigentum wie eine Wohnung geht. Der Verkauf einer Wohnung in dieser Situation erfordert besondere Sensibilität und Expertise. Wir sind hier, um Sie durch diesen Prozess zu begleiten und sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.