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+++ HÄUFIGE FRAGEN VON EIGENTÜMERN, DIE IHRE IMMOBILIE VERKAUFEN WOLLEN +++

HÄUFIGE FRAGEN VON EIGENTÜMERN, DIE IHRE IMMOBILIE VERKAUFEN WOLLEN:

HÄUFIGE FRAGEN VON EIGENTÜMERN, DIE IHRE IMMOBILIE VERKAUFEN WOLLEN:

Da man (meistens) nur einmal im Leben ein Haus oder eine Eigentumswohnung verkauft und demzufolge keine oder nur wenig Erfahrung hat, steht man zum Anfang vor einem großen Berg an Fragen. Wir möchten Ihnen gern bei der Beantwortung dieser Fragen helfen. Genau aus diesem Grund haben wir im Folgenden die Fragen aufgelistet, die uns am häufigsten gestellt wurden.

Stöbern Sie – und wenn Sie darüber hinaus noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach an oder schicken uns eine E-Mail.

Wer bestellt den Kaufvertrag und wie ist der Ablauf?

Der Kaufvertrag wird immer vom Käufer bestellt. Der Käufer kann dabei einen Notar auszusuchen. Manchmal haben wir als Immobilienmakler auch schon einen Notar. Das bedeutet dann, der Käufer bestellt den Notarvertrag mit einem Formular, was wir dann an den Notar weiterleiten. Der Ablauf ist so, dass in diesem Bestellungsformular klar ist, dass der Käufer die Kosten trägt, auch wenn er nachher nicht diese Immobilie kaufen wird.

Sollte man den Notar-Vertrag nochmals von einem anderen Notar / Rechtsanwalt prüfen lassen?!

Ein Notar ist ein unabhängiger Staatsdiener der nicht parteiisch sein darf und der Käufer und Verkäufer gleichermaßen schützen muss. Von daher ist es normalerweise nicht notwendig den Vertrag nochmal von einem anderen Notar oder Rechtsanwalt prüfen zu lassen. In der Regel berät der Notar Käufer und Verkäufer vor Notartermin auch noch mal telefonisch oder in einem separaten Termin. Häufig ist es auch so, dass viele Fragen noch im Notartermin selber geklärt werden. Nichtsdestotrotz ist es natürlich legitim, wenn Ihnen eine weitere Prüfung von einer weiteren rechtsgelehrten Person ein besseres Bauchgefühl beim Verkauf gibt.

Benötige ich eine Gebäude- oder Feuerversicherung?

Ja, Sie benötigen den Versicherungsnachweis, eine Gebäude- und Feuerversicherung. Ansonsten können Sie ein Objekt gar nicht mehr käuflich erwerben. Das heißt also, jede finanzierende Bank wird nach diesem Versicherungsnachweis fragen. Wir raten auch jedem Käufer, der ohne Bank eine Immobilie kauft, einen Versicherungsnachweis zu haben. Ansonsten ist diese Immobilie nicht versichert. Sollte es zu einem Schaden kommen, wäre Ihr Kapital verloren, wenn Sie keine Versicherung haben.

Benötige ich immer eine Bau- bzw. Ausstattungsbeschreibung?

Sie benötigen gerade im Neubau eine Baubeschreibung mit einer Ausstattungsbeschreibung. Im Altbau benötigen sie nicht zwingend eine Baubeschreibung, weil Sie bereits der existierenden Immobilie entnehmen können, welche Qualität dort verbaut worden ist. Trotzdem raten wir immer bei Gebäuden, die nicht älter als 10 Jahre sind, diese Beschreibung abzufordern.

Brauche ich die Baupläne bzw. Bauzeichnungen oder die Baugenehmigungen?

Sie benötigen nicht zwingend eine Baugenehmigung und auch nicht zwingend die Baupläne vor dem Kauf. Allerdings empfehlen wir Ihnen beim Erwerb einer gebrauchten Immobilie das Einholen der Architektenpläne, beziehungsweise die Pläne, die in der Teilungserklärung in der Regel in der Anlage vorhanden sind. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist von einem Architekten erstellt worden – dieses Dokument sollten Sie auf jeden Fall haben. Je nachdem, bei welchem Kreditinstitut Sie Ihre Finanzierung haben, sollten Sie auch die Baupläne haben. Das ist aber von Fall zu Fall unterschiedlich.

Wofür benötige ich die Jahresabrechnungen der letzten drei Jahre?

Aus den Jahresabrechnungen der letzten Jahre erkennen Sie, welche Kosten in einem Haus entstanden sind, ob sie beglichen worden sind und ob es gegebenenfalls noch offene Kosten gibt. Das kann zum Beispiel bei einem Verfahren vorkommen, wo Handwerker eine Leistung erbracht haben, und es noch Gewährleistungsansprüche gibt oder wo Handwerker Leistungen erbracht haben, die nicht vergütet worden sind, weil es Streitigkeiten gab. In so einem Fall sollten Sie sich ein klares Bild über die wirtschaftliche Struktur des Gebäudes verschaffen.

Muss ich getätigte Reparaturen nachweisen?

Sie benötigen nicht immer einen Nachweis über Reparaturen. Das hängt besonders damit zusammen, ob Sie einen Neubau oder einen Altbau verkaufen. Wenn Sie einen Altbau verkaufen, benötigen Sie den Nachweis, insbesondere wenn dieser schon viele Jahrzehnte alt ist. Es ist wichtig für Sie selbst und die Bank zu wissen, was in den letzten Jahren passiert ist, ob und wenn ja, welche Renovierungen, Sanierungen oder Reparaturen stattfanden. All das lässt sich diesen Unterlagen entnehmen.

Benötige ich immer einen Energieausweis?

Wenn Sie eine Wohnung verkaufen oder vermieten wollen, brauchen Sie immer einen Energieausweis – dieser ist gesetzlich verpflichtend. Es gibt zwei verschiedene Energieausweisklassen, einmal den Energieausweis nach Bedarf und einmal nach Verbrauch.

Benötige ich einen bemaßten Grundriss?

Einen maßstäblichen Grundriss benötigen Sie, wenn Sie eine Immobilie verkaufen wollen, und insbesondere wenn der Käufer die Immobilie beleihen möchte – also bei seiner Bank ein Darlehen haben möchte. Alle Banken fragen mittlerweile nach einem bemaßten Grundriss.

Welche Punkte muss ich bei einer Übergabe berücksichtigen?

Nach der Freigabe des Notars, kann die Immobilie an den Käufer übergeben werden. Hier wird gemeinsam mit dem Verkäufer und Käufer ein Termin vereinbart. Bei diesem Termin werden sämtliche Schlüssel, Objekt- und Versicherungsunterlagen sowie der Energieausweis an den Käufer übergeben. Dies wird schriftlich in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Ebenso werden die Zählerstände wie z. b. Strom, Wasser, Gas im Übergabeprotokoll festgehalten.

Wann und wie werden Besichtigungstermine durchgeführt?

Nach Absprach mit der Eigentümerseite werden die Besichtigungstermine durch uns mit den Kauf- oder Mietinteressenten vereinbart und durchgeführt. Aus dem vorgenannten Grund muss der Eigentümer bei der Besichtigung nicht anwesend sein.

Was ist meine Immobilie wert?

Wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten steht zunächst sicherlich die Frage: Was ist mein Haus /meine Immobilie wert? Erst wenn Sie hierauf eine fachlich fundierte Antwort haben, können Sie sich einen guten Verkaufszeitpunkt überlegen und mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beginnen – vorzugsweise mit Hilfe eines professionellen und ausgebildeten Maklers. Oft unterschätzen die Eigentümer den Wert Ihrer Immobilie oder überschätzen diesen. Beide Fälle sind nicht gut im Hinblick auf eine erfolgreiche Platzierung Ihrer Immobilie auf dem Markt.

Welchen Notar wähle ich aus und was ist zu beachten?

Bevor es zum Notar geht, sammeln Sie oder Ihr Immobilienmakler alle kaufrelevanten und objektbezogenen Daten und vergessen Ihren Personalausweis nicht. Gibt es Gegenstände in der Immobilie die übernommen werden ist ggf. ein Wert festzusetzen. Es gibt noch viele weitere Feinheiten, hier kann der Makler Ihnen weiterhelfen! In der Regel wählt der Käufer den Notar aus, da dieser auch die Gebühren zu hat. Den für Sie richtigen Notar wählen Sie bestenfalls auf Anraten und aufgrund der guten Erfahrungen Ihres Immobilienmaklers. Jetzt setzen Sie einen Termin mit allen Beteiligten an.

Ist es erforderlich, Steuern zu entrichten, wenn ich ein geerbtes Haus verkaufe?

Die Höhe der Steuer, die beim Verkauf einer geerbten Immobilie anfällt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig und muss in jedem Einzelfall individuell ermittelt werden. Die Erbschaftssteuer bzw. deren genaue Höhe spielt eine wichtige Rolle, wenn die Immobilie nicht selbst genutzt wird. Sofern der Wert des Nachlasses, der sich aus dem Vermögen abzüglich der Verbindlichkeiten ergibt, den gesetzlich geregelten persönlichen Erbschaftssteuerfreibetrag überschreitet, ist in Deutschland eine Erbschaftssteuer fällig, da Erben hierzulande grundsätzlich der Steuerpflicht unterliegen. Wie hoch der Freibetrag ausfällt, hängt vom Verkehrswert des Hauses und vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab: Je näher die Verwandtschaft, desto größer der Freibetrag. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Höhe der Erbschaftssteuer sowie Tipps zum Sparen der Steuer.

Warum sollte ich einen Makler beauftragen?!

Eine Immobilie stellt in der Regel den wertvollsten Besitz dar, den Sie besitzen. Mit Fehlern in der Präsentation, der Preisfindung oder -verhandlung besteht für Laien das Risiko sehr viel Geld zu verschenken. Als Makler haben wir tagtäglich mit der Thematik zu tun, wir kennen den optimalen Ablauf eines Immobilienverkauf und kennen auch die meisten “Fallstricke”. Unser Ziel ist dabei für Sie den besten Preis herauszuholen. Darüber hinaus unterschätzen die meisten Menschen den Aufwand der Verkaufsvorbereitung, Interessentenbetreuung, Terminorganisation, Besichtigungen, Abwicklung etc.

Warum sollte der Eigentümer n i c h t bei der Erst-Besichtigung mit Interessenten anwesend sein?

Wir als Makler gehen professionell und neutral an eine Besichtigung heran. Ihnen als Eigentümer fällt es meist schwer, ohne eigene Emotionen die Besichtigung zu begleiten. Für den ersten Eindruck ist es jedoch wichtig, dass der Kaufinteressent, sich sein eigenes Leben in Ihrer Immobilie vorstellen kann. Dafür schaffen wir den Raum. Dass eine unabhängige dritte Person Ihre Immobilie zeigt ist insbesondere einer der großen Vorteile einen Makler zu beauftragen. Nur so geht es in der Besichtigung uneingeschränkt um die Immobilie und den anwesenden Interessenten. Außerdem kann der Interessent offen und ehrlich laut aussprechen, was er denkt und wie ihm die Immobilie gefällt – wertvolle Informationen für uns als Makler.

Als Spezialist für den Verkauf von Immobilien im gesamten Rhein-Main-Gebiet können wir Ihnen durch unsere Expertise sowie unsere Marktkenntnisse eine große Hilfe sein.

Eine seriöse Beratung ist der erste Schritt für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit – und die ist für uns selbstverständlich!

Wir freuen uns auf ein persönliches Kennenlernen!
Sprechen Sie uns gerne jederzeit an!

Per Mail: anfrage@ahoerner-immobilien.com
oder per Telefon: +49 6105 3 30 20

Herzliche Grüße

+++ Ansprechpartner +++

A. Hörner Immobilien | Das Immobilien Team
Westendstraße 40 & Opelstraße 2
64546 Mörfelden – Walld.
T.: +49 (0)6105 – 3 30 20
E-Mail: info@ahoerner-immobilien.com
Web: http://www.ahoerner-immobilien.com
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